HUNDEHALTUNG

in der Kleingartenanlage

Sehr geehrte Pächter,

in den letzten Jahren, ganz intensiv jedoch in diesem Jahr, gibt es verstärkt Beschwerden von Pächtern, die die Hundehaltung in unserer Sparte betreffen:

-nicht weggemachte Hundehaufen auf den Wegen, Festwiese, Gaststätte, Vereinshaus

-Nichteinhaltung der Leinenpflicht außerhalb des Pachtgrundstückes

-Entsorgung von Hundekotbeutel in fremden Gärten etc.

-Stundenlanges Bellen von Hunden

-Langanhaltendes Bellen von Hunden,  wenn Spaziergänger sich auf den Wegen aufhalten oder auch die Nachbarpächter sich in Ihren Garten aufhalten

-Das verbotene Alleinlassen von Hunden in der Laube oder auf dem Grundstück,  wenn sich der Pächter nicht auf seinen Pachtgrundstück aufhält

Wir weisen hiermit nochmals darauf hin, dass Haustiere, die in die Anlage mitgebracht werden, so zu halten sind, dass sich keine anderen Pächter dadurch belästigt fühlen. Auch das kurzfristige Alleinlassen von Haustieren (zum Einkaufen etc.) auf den Pachtgrundstück ist lt. Garten- und Rahmengartenordnung strikt untersagt!

Wir werden diese Ordnungswidrigkeit jetzt verstärkt kontrollieren, bei festgestellte Verstößen ein Ordnungsgeld aussprechen und bei wiederholten Vergehen die Hundehaltung, Hundemitbringung auf dem Pachtgrundstück untersagen.

Wir prüfen zurzeit, ob bei Neuverpachtung eines Gartens (ab 01.06.24) eine Hundehaltung nicht mehr erlaubt wird, da in unserer Sparte diese Ordnungswidrigkeiten vermehrt zugenommen haben und der Vorstand nicht mehr die Ruhezeiten und Sauberkeit auf den Wegen/Pachtgrundstücken gewährleisten und nicht 24 Stunden am Tag die Lärmbelästigung kontrollieren kann.

Damit verbunden wäre dann auch ein Verbot für die Neuanschaffung eines Hundes für die Altpächter, bzw. nur noch auf schriftlicher Antragstellung.

Ausgenommen davon sind Blindenhunde, Therapiehunde und Hunde für die mediz. Behandlung von kranken Pächtern.

-Gleichzeitig verweisen wir auch auf die Katzenhaltung in den Gärten. Für mitgebrachte Katzen gelten diese Bestimmungen ebenso. Freigängerkatzen müssen kastriert werden und sind nicht in der Gartenanlage allein zu lassen!! Der Pächter ist für Schäden, die anderen Pächtern durch sein Tier entstehen, vollumfänglich haftbar.

-Streuende Katzen sind bitte nicht zu füttern und sofort dem Tierschutz zu melden.

Der Vorstand

 

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